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WELTZEITUHR * EURO-UMRECHNUNG




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Wie erfolgt die korrekte Umrechnung?

Bei der einfachen Umrechnung Währung zum EURO

Währung dividiert durch Umrechnungsfaktor = EURO (runden)
oder
EURO multipliziert mit Umrechnungsfaktor = Währung (runden)

 

Bei der Umrechnung Währung 1 zu Währung 2

Währung 1 dividiert durch Umrechnungsfaktor 1 = EURO-Zwischenwert
(Runden bis auf 3. Dezimalstelle zulässig!)
EURO-Zwischenwert multipliziert mit Umrechnungsfaktor 2 = Währung 2
(runden)

Mathematiker werden einwenden, daß es schließlich auch möglich sei, bei feststehenden Umrechnungskursen korrekter ohne den Zwischenschritt über den EURO zwei Währungen umzurechnen ...
Stimmt! Ist aber aus rechtlichen Erwägungen nicht zulässig!

Sämtliche Umrechnungen von Währungen zu einer Währung eines EURO-Mitgliedslandes erfolgen über den EURO!

 

Die ERGEBNISSE sind kaufmännisch auf die kleinste Währungseinheit zu runden.
Das heißt z.B. 
aus 1,555000 DM werden 1,56 DM

aber
aus 1,554999 DM werden dagegen 1,55 DM.

 

Artikel 4 der Verordnung 1103/97 über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro

(1) Die Umrechnungskurse werden als ein Euro, ausgedrückt in den einzelnen nationalen Währungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten festgelegt. Sie werden mit sechs signifikanten Stellen festgelegt.

(2) Die Umrechnungskurse werden bei Umrechnungen nicht gerundet oder um eine oder mehrere Stellen gekürzt.

(3) Die Umrechnungskurse werden für Umrechnungen sowohl der Euro-Einheit in nationale Währungseinheiten als auch umgekehrt verwendet. Von den Umrechnungskursen abgeleitete inverse Kurse werden nicht verwendet.

(4) Geldbeträge, die von einer nationalen Währungseinheit in eine andere umgerechnet werden, werden zunächst in einen auf die Euro-Einheit lautenden Geldbetrag umgerechnet, der auf nicht weniger als drei Dezimalstellen gerundet werden darf, und dann in die andere nationale Währungseinheit umgerechnet. Es dürfen keine anderen Berechnungsmethoden verwendet werden, es sei denn, sie führen zu denselben Ergebnissen.

Artikel 5

Zu zahlende oder zu verbuchende Geldbeträge werden bei einer Rundung, die nach einer Umrechnung in die Euro-Einheit gemäß Artikel 4 erfolgt, auf den nächstliegenden Cent auf- oder abgerundet. Zu zahlende oder zu verbuchende Geldbeträge, die in eine nationale Währungseinheit umgerechnet werden, werden auf die nächstliegende Untereinheit oder, gibt es keine Untereinheit, auf die nächstliegende Einheit oder entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten auf ein Vielfaches oder einen Bruchteil der Untereinheit oder Einheit der nationalen Währungseinheit auf- oder abgerundet. Führt die Anwendung des Umrechnungskurses zu einem Resultat genau in der Mitte, so wird der Betrag aufgerundet.

 

Die kleinsten im Umlauf befindlichen Münzen sind:
  • 0,01 Deutsche Mark = 1 Pfennig
  • 0,50 Belgische Franc = 50 Centimes
  • 0,10 Finn-Mark = 10 Penni
  • 0,05 Französische Franc - 5 Centimes
  • 0,01 Irische Pfund = 1 Penny
  • 50,0 Italienische Lira = 50 Lira
  • 0,50 Luxemburgische Franc = 50 Centimes
  • 0,05 Niederländische Gulden = 5 Cent
  • 0,10 Österreichische Schilling = 10 Groschen
  • 1,00 Portugiesische Escudo = 1 Escudo
  • 1,00 Spanische Peseta = 1 Peseta

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