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AIRLINE LANDET UNSANFT VOR GERICHT
Warteschlange kommt Fluggesellschaft teuer zu stehen

(ADAC 22.08.2006)

Urteil

Fluggesellschaften, die ihre Passagiere aufgrund von Personalmangel nicht planmäßig abfertigen, so dass der gebuchte Flug dadurch nicht angetreten werden kann, müssen für den Ausfall aufkommen. Für den Fall der Überbuchung stehen Flugreisenden aufgrund der seit 17. Februar 2005 geltenden EU-Verordnung zur Verbesserung der Fluggastrechte zwischen 200 und 600 Euro zu, je nach Länge der Flugstrecke.

Zugute kam diese Regelung vor kurzem zwei Schülern aus München, die am Boden bleiben mussten, da der von ihnen gebuchte Flug überbesetzt war. Zwar trafen die beiden rechtzeitig, nämlich 90 Minuten vor Abflug, im völlig überfüllten Check-in-Bereich der Fluggesellschaft ein. Der einzige geöffnete Schalter war jedoch wegen des großen Andrangs in der Hauptreisezeit überlastet. Erst nach langem Warten konnten sich die beiden zum Schalter durchkämpfen, wo ihnen vom Bodenpersonal der Airline mitgeteilt wurde, dass ihr Flug überbucht war und ein Ersatzflug frühestens am nächsten Tag möglich sei. Das Recht auf eine finanzielle Entschädigung sowie Versorgungsleistungen für die entstandenen Unannehmlichkeiten verschwieg die Fluggesellschaft. Die betroffenen Schüler wollten die Tatsache, dass sie für den entfallenen Flug und die Wartezeit bis zum Ersatzflug nicht entschädigt werden sollten, nicht hinnehmen und gingen vor Gericht. Das Amtsgericht Erding (Az. 4 C 309/06 vom 5. 7. 2006) gab den Klägern Recht und verurteilte die Fluggesellschaft zu einer Entschädigung von je 400 Euro. Zur Begründung fügte das Gericht an, dass bei langen Warteschlangen die Airline dafür Sorge zu tragen hat, dass Passagiere mit baldigem Abflugtermin aus der Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden.

ADAC-Juristen sehen in dieser Entscheidung zu den neuen Fluggastrechten einen großen Erfolg für den Verbraucherschutz. Denn es darf nicht zum Nachteil der Fluggäste werden, wenn Fluggesellschaften zu wenig Personal einsetzen und große Passagiermengen in einer Zeit von 90 Minuten nicht abgefertigt werden können.

Quelle: ADAC

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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