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AUTOBAHN-VIGNETTE IN SLOWENIEN

AUTOBAHN-VIGNETTE IN SLOWENIEN
ADAC sieht Diskriminierung von EU-Bürgern

(ADAC 04.06.2008)

Slowenien hält immer noch an der Einführung der neuen Vignette zum 1. Juli fest. Mit der geplanten Staffelung in Jahres- und Halbjahresvignette sieht der ADAC als Verbraucherschützer die Autofahrer vor allem im Transitverkehr einer unangemessenen Mehrbelastung ausgesetzt. Außerdem könnte nach Ansicht des ADAC das derzeit geplante Vignettensystem im Hinblick auf Artikel 12 des EG-Vertrags bedenklich sein. "Mit der unverhältnismäßigen Belastung von Autofahrern aus den übrigen europäischen Ländern gegenüber den Slowenen, dürfte eine Diskriminierung von EU-Bürgern vorliegen", so ADAC-Vizepräsident für Tourismus Max Stich. "Das können und wollen wir als anerkannter Verbraucherschutzverband nicht hinnehmen."

Um der unangemessenen Staffelung entgegenzuwirken und eine Lösung, wie etwa in Österreich, mit einer 10-Tage-Vignette zu finden, hat sich der ADAC an den Europäischen Kommissar für Energie und Verkehr in Brüssel gewandt. Dort soll nun das Vorgehen der slowenischen Regierung auf seine Rechtmäßigkeit geprüft werden. Eine vorausgegangene Forderung des ADAC an den slowenischen Transportminister, die Staffelung nochmals zu überdenken, blieb ungehört. "Wir bedauern es sehr, dass die slowenische Regierung die Einführung einer Kurzzeitvignette nicht in Betracht zieht. Slowenien ist gerade für deutsche Autoreisende ein wichtiges Transit- und Urlaubsland. Eine angemessene Staffelung der Vignette ist deshalb von großer Bedeutung, immerhin würde das neue Mautsystem eine Teuerung von bis zu 350 Prozent im Vergleich zur alten, streckenbezogenen Bezahlung bedeuten," so Stich weiter.

Die geplante Vignette soll in Slowenien zum 1. Juli eingeführt werden. Nach bisherigen Informationen des ADAC gilt diese für Fahrzeuge bis 3,5 t und wird in zwei Abstufungen als Halbjahres- und Jahresvignette zum Preis von 35 Euro beziehungsweise 55 Euro erhältlich sein. Motorradfahrer müssen 17,50 Euro oder 27,50 Euro bezahlen.

Quelle: ADAC

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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