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EU-Binnenmarktausschuss für freien Zugang zu Reparaturdaten

(ADAC 07.09.2006)

Der ADAC begrüßt die jüngste Entscheidung des EU-Binnenmarktausschusses, den freien Zugang zu Reparaturinformationen im Rahmen der künftigen Euro 5 Verordnung festzuschreiben. "Ohne Zugang zu diesen Daten", so ADAC-Verbraucherschutz-anwalt Ulrich May, "ist ein fairer Wettbewerb auf dem Gebiet der Fahrzeuginstandsetzung ausgeschlossen und die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet." Der Club fordert deshalb die Bundesregierung auf, sich im Ministerrat der EU nicht gegen die Verbraucherinteressen zu stellen.

Nach einer langjährigen Forderung des ADAC müssen auch unabhängige Marktbeteiligte wie beispielsweise freie Werkstätten alle notwendigen Informationen zur Reparatur und Wartung eines Fahrzeuges erhalten. Nur so können sie in Wettbewerb zu den markengebundenen Werkstätten treten und für ein akzeptables Preisniveau sorgen. Die Existenz der freien Werkstätten wäre ohne die nötigen Informationen gefährdet. Eine Monopolisierung des Reparaturmarktes zu Gunsten der Vertragswerkstätten und zu Lasten der Verbraucher wäre die Folge. In der EU gibt es rund 250 Millionen Fahrzeugbesitzer, die nach Ansicht des ADAC die freie Wahl unter verschiedenen Reparaturbetrieben haben sollen. Der Verbraucher entscheidet sich aus verschiedenen Gründen für eine bestimmte Werkstatt: Hauptkriterien sind die Kosten und das Vertrauen in gute Arbeit. Qualifizierte Arbeit kann aber nur geleistet werden, wenn die nötigen Informationen vorliegen.

Reparaturinformationen für unabhängige Marktbeteiligte sind auch notwendig, um die Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit der Fahrzeuge zu gewährleisten. Wenn die Hersteller die Informationen nicht zur Verfügung stellen, werden einige Betriebe dennoch versuchen, die Fahrzeuge mit nur unzureichenden Kenntnissen zu reparieren. Nur das strenge Befolgen von Reparaturhinweisen des Kfz-Herstellers jedoch ermöglicht die qualifizierte Durchführung der Fehlerbeseitigung.

Der ADAC erwartet, dass die Festschreibung des freien Zugangs zu Reparaturinformationen auch die Zustimmung im EU-Parlament und im Ministerrat findet, um im Interesse des Verbrauchers diesen wichtigen Grundsatz in einer Verordnung festzuschreiben.

Quelle: ADAC

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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