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NEUE BUßGELDER AB 1. FEBRUAR

NEUE BUßGELDER AB 1. FEBRUAR
Mehreinnahmen durch höhere Strafen erwartet

(ADAC 19.01.2009)

ADAC fordert stärkere Verkehrsüberwachung an Unfallschwerpunkten

Die Bandbreite möglicher Bußgelder ist größer geworden. Fünf Euro zahlt weiterhin, wer zum Beispiel das Auslegen einer vorgeschriebenen Parkscheibe vergessen hat. Wer aber ab 1. Februar unter der Wirkung von Drogen oder über der tolerierten Promillegrenze fährt, muss doppelt so viel Bußgeld wie bisher zahlen; für Wiederholungstäter drohen bis zu 1 500 Euro. Dazu kommen vier Punkte und drei Monate Fahrverbot.

Anders als ursprünglich geplant erhöhen sich die Regelsätze für Verkehrsverstöße nicht durchgängig, sondern beschränken sich – wie vom ADAC gefordert – auf die Hauptunfallursachen. Durch Raser, Drängler oder Fahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss werden leicht vermeidbare Gefahren im Straßenverkehr geschaffen, deren nachhaltige Bekämpfung der ADAC begrüßt.

Für die erzieherische Wirkung der Strafen ist aber nicht nur die Höhe der Bußgelder oder die Zahl der Punkte entscheidend, sondern vor allem die Art der Verkehrsüberwachung. Hier fordert der ADAC, dass verstärkt dort gemessen und kontrolliert wird, wo echte Gefahren- und Unfallschwerpunke bestehen. Überwachungsmaßnahmen, die nur dazu dienen, zusätzliche Einnahmen für den Stadtsäckel zu erwirtschaften, lehnt der ADAC ab. Hier besteht die Gefahr, dass der Sinn einer Überwachungsmaßnahme verfehlt wird und sich der Autofahrer abgezockt fühlt. Statt die Gefahren seines regelwidrigen Verhaltens zu überdenken und sich zu ändern, versucht er lediglich, sich künftig nicht mehr erwischen zu lassen.

Allein im Punktebereich wurden bisher jedes Jahr über 250 Millionen Euro Bußgelder gezahlt; hinzu kommen noch etliche Millionen aus Parkverstößen und Verwarnungen. Der Gesetzgeber hat im Zusammenhang mit der Bußgelderhöhung zugesagt, dass etwaige Mehreinnahmen für Maßnahmen der Verkehrssicherheit verwendet werden sollen. Der ADAC wird sowohl die Entwicklung der Bußgeldeinnahmen als auch deren Verwendung durch die Länder und Kommunen weiter kritisch beobachten.

Aktuelle Beispiele zum neuen Bußgeldkatalog finden Sie unter www.adac.de/Recht_und_Rat/

Quelle: ADAC

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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