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REISEABBRUCH KEIN REISERüCKTRITT
Urlauber stehen oft im Regen

(ADAC 10.08.2006)

ADAC: Veranstalter sollen Kunden auf Unterschied hinweisen

Der Abbruch einer Urlaubs- oder Geschäftsreise ist über eine gewöhnliche Reiserücktritts-Versicherung nicht abgedeckt. Darauf weist der ADAC mit Blick auf das jüngste Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hin. Der BGH hatte entschieden, dass Reisebüros gegenüber dem Kunden nicht verpflichtet sind, über den Unterschied zwischen einer Reiserücktritts- und einer Reiseabbruch-Versicherung aufzuklären. Geklagt hatte eine Münchnerin, die fälschlicherweise darauf vertraute, dass ihre Rücktritts-Versicherung für die Kosten ihrer wegen einer starken Erkältung abgebrochenen Urlaubsreise aufkommt.

Reisebüros und Reiseveranstalter sollten nach Meinung des ADAC den Kunden auch ohne eine weitergehende gesetzliche Aufklärungspflicht über den Unterschied der Versicherungsleistung aufmerksam machen. Dies sei ein seriöser Anbieter seinem Kunden nicht nur bei langen und teuren Reisen schuldig. Unabhängig davon rät der ADAC Versicherten auf das Kleingedruckte zu achten und die Bedingungen der Police genau zu prüfen. Der Abbruch einer Reise kann heute oft gegen einen geringen Aufpreis zu einer gewöhnlichen Reiserücktritts-Versicherung dazu gepackt werden.

In der Reiserücktritts-Versicherung des ADAC (Jahrespolice) sind die Mehrkosten für Umbuchung, Rückreise und Unterkunft bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise integriert. Wie beim ADAC üblich, steht in solchen Fällen zudem die aktive Hilfe für den Versicherten im Vordergrund: Der Automobilclub hilft bei der Organisation der Rückreise und eventuell nötigen Hotelbuchungen.

Eine solche Reiserücktritts-Versicherung lohnt sich laut ADAC besonders bei sehr teuren Reisen, da diese etwa im Krankheitsfall die Stornokosten übernimmt. Wichtig dabei: Manche Anbieter schließen Reisen mit der Bahn oder Ferien in Deutschland vom Versicherungsschutz aus. Als Gründe für einen Reiserücktritt gelten zum Beispiel Unfall, Krankheit oder der Tod eines Angehörigen. Die bloße Angst vor Terroranschlägen genügt nicht.

Quelle: ADAC

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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