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RICHTIGES VERHALTEN AN DER BUSHALTESTELLE
ADAC: Fuß vom Gas bei Warnblinklicht

(ADAC 17.03.2006)

Viele Autofahrer sind nach wie vor unsicher, wie sie sich an Bushaltestellen zu verhalten haben. Der ADAC nennt die wichtigsten "Spielregeln" und informiert über mögliche Strafen.

Wenn ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an eine Haltestelle fährt, gilt für den nachfolgenden Verkehr ein striktes Überholverbot. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Sobald der Bus mit eingeschaltetem Warnblinker steht, darf er nur mit Schrittgeschwindigkeit (etwa 7 km/h) überholt werden. Auch der Gegenverkehr muss sich an dieses Tempo halten.

Besondere Aufmerksamkeit gilt den Fußgängern, die in den Bus ein- und aussteigen. Wer am stehenden Bus schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifährt und dabei Fahrgäste gefährdet, dem drohen mindestens 40 Euro Geldbuße. Fährt man gar mit mehr als 30 km/h über dem erlaubten Schritttempo an einem stehenden Bus vorbei, werden -auch ohne konkrete Gefährdung - 100 Euro, drei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot fällig.

Quelle: ADAC

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